Tätigkeitsfelder
Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB - Bewertung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für:
- Kauf- / Verkauf und Beleihungszwecke
- Vermögensteilung (z.B. bei Scheidung und Erbauseinandersetzung)
- steuerliche Bewertungszwecke (Erbschaft, Schenkung, Bilanzen)
- Bewertung von grundstücksgleichen Rechten (wie z.B. Erbbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnungsrecht)
Beleihungswertgutachten gemäß § 12 Hypothekenbankgesetz (HBG) für:
- Geschäfts- und Hypothekenbanken
- Sparkassen und Genossenschaftsbanken
- Versicherungen und Bausparkassen
Marktwertgutachten gemäß IAS 40 Richtlinie
- Zeitwertermittlung (Fair Value) für bilanzielle Zwecke
- Bewertung von Anlageimmobilien / Grundvermögen für die Gewinn- und Verlustrechnung
- Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
- Wohnflächenberechnung nach der zweiten Berechnungsverordnung (II. BVO)
- sonstige Miet- und Nutzflächenermittlungen
- Ermittlung ortsüblicher Nutzungsentgelte ( z.B. für Erholungsgrundstücke)
- Gutachten zu Baumängeln und Bauschäden
- Beweissicherungsgutachten
- Schadensgutachten für Versicherungen
- Bauberatung bei Neubau und Sanierung
- Beratung vor Baubeginn
- baubegleitende Qualitätskontrolle
- unterstützende Tätigkeit bei der Bauabnahme
- Ermittlung von Bautenständen
Zeitdauer der Bearbeitung:
Für die Erstellung eines Wertgutachtens wird, sofern die erforderlichen Unterlagen vorliegen, eine Bearbeitungszeit von 2-3 Wochen eingehalten. Nach vorheriger Absprache ist auch eine kurzfristige Bearbeitungszeit möglich